Abschaffung von ALG II. Stattdessen Einführung der Grundsicherung ohne jegliche Sanktionen

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Programmpunkt im Grundsatzprogramm der PIRATEN Berlin im Kapitel 02 einzufügen:

Die PIRATENPARTEI Deutschland Berlin fordert Abschaffung von ALG II und Einführung der Grundsicherung auf Stand 2017 in Höhe von 1.150 Euro, ohne jegliche Sanktionen, unabhängig vom Lebensalter, so lange kein Grundeinkommen existiert.

Die Grundsicherung wird dabei jährlich an steigende Lebenshaltungskosten angeglichen. Die Wirkung der Grundsicherung wird laufend in einem transparenten Bewertungsverfahren untersucht. Anhand der Ergebnisse der laufenden Bewertung wird die Grundsicherung in seiner Ausgestaltung angepasst.

Zusätzlich zur Grundsicherung besteht Anspruch auf Sonderleistungen, wenn einer Person monatlich aufgrund folgender Belastungen weniger als 1.150 Euro zur Verfügung stehen (auf den Jahresverdienst gerechnet). Vermögen ist dabei gemäß der Regelungen im SGB II zu berücksichtigen.
Die Sonderleistungen umfassen:

  • Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Sonderbedarfe, z. B. für chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderungen
  • Anteiliges Wohngeld in Gegenden, in denen die durchschnittliche Warmmiete aller verfügbaren 1 - Zimmer - Wohnungen zwischen 35 m2 und 50 m2 650 Euro übersteigt.
  • Angemessene Nachzahlung für jährliche Betriebs -und Heizkostenabrechnung der Wohnung entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II.
  • Erstausstattung für Wohnungen gemäß der Ansprüche entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II
  • Erstausstattungen für Bekleidung entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II
  • Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II
  • Mehrtägige Klassenfahrten für Kinder entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II
  • Kosten zur Aufrechterhaltung des Umgangs mit den an einem anderen Ort lebenden Kindern nach einer Scheidung entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II.
  • Angemessener Nachhilfeunterricht für Kinder.

Für die Entscheidung über solche Anträge sind Nachweise über Jahresverdienst und Vermögen vom Antragsteller und der in dessen Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen beizufügen.

Antragsbegründung:

Nach dem Armutsbericht 2016 liegt derzeit die Armutsgrenze bei 1065,- Euro.
https://www.berliner-kurier.de/news/politik---wirtschaft/geld/armut-in-deutschland-ab-diesem-einkommen-gelten-sie-als-arm-28816680?dmcid=smfbp

Die folgenden Links zeigen: 1.000 Euro reichen nicht für ein würdevolles Leben.
http://computerdemokratie.de/2017/05/16/eine-antwort-auf-martin-oetting/#more-53
http://computerdemokratie.de/2017/04/01/grundeinkommen-und-volkswirtschaft/#more-35

Find ich gut. Das wär doch mal ein Anfang. Fehlt nur noch, dass die “fürsorglichen” Repressionen auch wirklich eingestellt werden. Und die Wohnungsdaten nicht mehr erhoben werden müssen. Das hätte den Vorteil, dass viele proforma angemieteten 1-Zi-Wohnungen geräumt werden könnten wg. Wegfall des Bedarfsgemeinschafts-Zwangs, d.h. neuer Wohnraum entsteht und der Abbau der Jobcenter-Bürokratie setzt Gelder frei :slight_smile: oder nicht?

Hallo Marianne )
vielen Dank für deine Meinung über meinen Antrag.
Aber deine Vorschläge habe ich nicht ganau verstanden.
Könntest du die bitte ein bißchen verständlicher machen ?

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Entwurf ist gut Belomor!
Grüße Gründelschilf