Anspruchsberechtigte der Grundsicherung

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Programmpunkt im Grundsatzprogramm der PIRATEN Berlin im Kapitel 02 einzufügen:

Die PIRATENPARTEI Deutschland Berlin fordert eine Anspruchsberechtigung auf Grundsicherung für in Deutschland lebende Asylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes, Flüchtlinge mit Aufenthalt aus humanitären Gründen, Geduldete Flüchtlinge, Kontingentflüchtlinge, unabhängig vom Lebensalter. Menschen, die diesen Gruppen zugeordnet werden, sollen das gleiche Recht auf Grundsicherung haben wie deutsche Bürgerinnen und Bürger auch.

Antragsbegründung:

Asylberechtigte, Flüchtlinge mit Aufenthalt aus humanitären Gründen und Kontingentflüchtlinge haben zurzeit das Recht auf ALG II.
Geduldete Flüchtlinge haben zurzeit kein Recht auf ALG II.
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Leitfaden_SGB_II_XII_Auslaender.pdf

Da die Grundsicherung ALG II ersetzen soll, soll eine klare Definition an dieser Stelle gegeben werden.
Wir fordern die Festlegung, dass oben genannte Kategorien von anerkannten Geflüchteten und Asylberechtigten ebenfalls über Grundsicherung versorgt werden.

In Deutschland lebende Asylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes, Flüchtlinge mit Aufenthalt aus humanitären Gründen, Geduldete Flüchtlinge, Kontingentflüchtlinge, unabhängig vom Lebensalter sollen in ihren Rechten nicht schlechter als deutsche Bürgerinnen und Bürger gestellt werden.

Wir wollen jeder Art von Diskriminierung in Deutschland entgegenwirken.

Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge sind in dem Antrag erwähnt, um die Gleichstellung von in Deutschland lebenden Asylberechtigten im Sinne des Grundgesetzes, Flüchtlingen mit Aufenthalt aus humanitären Gründen, Geduldete Flüchtlingen, Kontingentflüchtlingen, unabhängig vom Lebensalter zu verdeutlichen.