Anspruchsberechtigte des BAFöGs

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Programmpunkt im Grundsatzprogramm der PIRATEN Berlin im Kapitel 02 einzufügen:

Die PIRATENPARTEI Deutschland Berlin fordert eine Anspruchsberechtigung auf BAFöG ohne Wartezeit für in Deutschland lebende Asylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes, Flüchtlinge mit Aufenthalt aus humanitären Gründen, Geduldete Flüchtlinge, Kontingentflüchtlinge, unabhängig vom Lebensalter.
Menschen, die diesen Gruppen zugeordnet werden, sollen das gleiche Recht auf BAFöG haben wie deutsche Bürgerinnen und Bürger auch.

Antragsbegründung:

Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge haben zurzeit das Recht auf BAFöG ohne Wartezeit.
Flüchtlinge mit Aufenthalt aus humanitären Gründen und Geduldete Flüchtlinge können zurzeit das BAFöG erst nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland bekommen.
https://www.nds-fluerat.org/16607/aktuelles/erleichterter-zugang-zu-bafoeg-und-bab-fuer-geduldete-und-menschen-mit-humanitaerer-aufenthaltserlaubnis-ab-01-01-2016/

Wir fordern, dass oben genannte Kategorien von anerkannten Geflüchteten und Asylberechtigten ebenfalls das BAFöG ohne Wartezeit bekommen sollen.

In Deutschland lebende Asylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes, Flüchtlinge mit Aufenthalt aus humanitären Gründen, Geduldete Flüchtlinge, Kontingentflüchtlinge, unabhängig vom Lebensalter sollen in ihren Rechten nicht schlechter als deutsche Bürgerinnen und Bürger gestellt werden.

Wir wollen jeder Art von Diskriminierung in Deutschland entgegenwirken.

Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge sind in dem Antrag erwähnt, um die Gleichstellung von in Deutschland lebenden Asylberechtigten im Sinne des Grundgesetzes, Flüchtlingen mit Aufenthalt aus humanitären Gründen, Geduldete Flüchtlingen, Kontingentflüchtlingen, unabhängig vom Lebensalter zu verdeutlichen.