BAFöG-Ausgestaltung : Gleichsetzung des BAföG-Fördersatzes mit der Grundsicherung. Abschaffung der BAföG-Rückzahlung, BAföG-Elternabhängigkeit und Altersgrenzen beim BAföG. Anpassung der Bezugsdauer an die reale durchschnittliche Studiendauer

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Programmpunkt im Grundsatzprogramm der PIRATEN Berlin im Kapitel 02 einzufügen:

Die PIRATENPARTEI Deutschland Berlin fordert, das BAföG ohne Rückzahlung und elternunabhängig zu gewähren.
Die Altersgrenzen beim BAföG sollen abgeschafft und die Bezugsdauer an die reale durchschnittliche Studiendauer anpasst werden.

Wir fordern auf Stand 2017 BAföG-Fördersatz in Höhe von 1.150 Euro.

Der BAföG-Fördersatz wird dabei jährlich an steigende Lebenshaltungskosten angeglichen. Die Wirkung des BAföG-Fördersatzes wird laufend in einem transparenten Bewertungsverfahren untersucht. Anhand der Ergebnisse der laufenden Bewertung wird der BAföG-Fördersatz in seiner Ausgestaltung angepasst.

Zusätzlich zum BAföG-Fördersatz besteht Anspruch auf Sonderleistungen, wenn einer Person monatlich aufgrund folgender Belastungen weniger als 1.150 Euro zur Verfügung stehen (auf den Jahresverdienst gerechnet). Vermögen ist dabei gemäß der Regelungen im SGB II zu berücksichtigen.
Die Sonderleistungen umfassen:

  • Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Sonderbedarfe, z. B. für chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderungen
  • Anteiliges Wohngeld in Gegenden, in denen die durchschnittliche Warmmiete aller verfügbaren 1 - Zimmer - Wohnungen zwischen 35 m2 und 50 m2 650 Euro übersteigt.
  • Angemessene Nachzahlung für jährliche Betriebs -und Heizkostenabrechnung der Wohnung entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II.
  • Erstausstattung für Wohnungen gemäß der Ansprüche entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II
  • Erstausstattungen für Bekleidung entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II
  • Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II
  • Mehrtägige Klassenfahrten für Kinder entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II
  • Kosten zur Aufrechterhaltung des Umgangs mit den an einem anderen Ort lebenden Kindern nach einer Scheidung entsprechend der aktuellen Regelung im SGB II.
  • Angemessener Nachhilfeunterricht für Kinder.

Für die Entscheidung über solche Anträge sind Nachweise über Jahresverdienst und Vermögen vom Antragsteller und der in dessen Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen beizufügen.

Antragsbegründung:

Nach dem Armutsbericht 2016 liegt derzeit die Armutsgrenze bei 1065,- Euro.
https://www.berliner-kurier.de/news/politik---wirtschaft/geld/armut-in-deutschland-ab-diesem-einkommen-gelten-sie-als-arm-28816680?dmcid=smfbp

Die folgenden Links zeigen: 1.000 Euro reichen nicht für ein würdevolles Leben.
http://computerdemokratie.de/2017/05/16/eine-antwort-auf-martin-oetting/#more-53
http://computerdemokratie.de/2017/04/01/grundeinkommen-und-volkswirtschaft/#more-35