Bereitstellung von öffentlichen und freien Internetzugängen ohne Störerhaftung und Hackerparagraphen

wir diskutieren hier über den Antrag GP 01 von FJ zur LMVB 17.2

in LQFB: https://lqfb.piratenpartei.berlin/initiative/show/129.html

Wir PIRATEN sorgen dafür, dass in allen öffentlichen Einrichtungen flächendeckend mittels WLAN ein freier Internetzugang angeboten wird. Mit diesen Zugängen werden nicht nur die Informationsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich verbessert, sie leisten auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Über die Bereitstellung hinaus ist die Vernetzung der Zugangspunkte untereinander umzusetzen und nach Möglichkeit in örtliche Freifunknetze einzubinden, um die Interaktion, den Wissens-, Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Menschen zu ermöglichen. Telekommunikationsprovider werden dahingehend reguliert, dass die Datenvolumenbegrenzung von mobilen Internetverträgen ungültig ist.Dazu fordern wir die endgültige Abschaffung der Störerhaftung und werden uns für ein Gesetz einsetzen, das die Haftbarkeit für Handlungen im Internet grundsätzlich nur auf die Verursacher beschränkt. Betreiber aller Formen offener und anonymer Netzzugangssysteme dürfen nicht mehr für den Datenverkehr zur Verantwortung gezogen werden, der durch Dritte über den freigegebenen Netzzugang erzeugt wird. Ebenso ist der sogenannte „Hackerparagraphen“ § 202c StGB abzuschaffen, da er für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgt und Tür und Tor für willkürliche Verfolgung im IT-Sicherheitsbereich tätiger Personen öffnet.

==Begründung== Wir haben noch kein Digitalprogramm in Berlin. Das muss sich ändern.
Es handelt sich um Modul 2 des zur LMVB gestellten Antrags:
https://wiki.piratenpartei.de/BE:Parteitag/2017.2/Antragskommission/Antragsportal/Grundsatzprogramm-001