Finanzierbares Modell eines BGE als Brückentechnologie

Finanzierbares Modell eines BGE als Brückentechnologie

https://wiki.piratenpartei.de/BE:Parteitag/2019.1/Antragskommission/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_001

Aufgrund der öffentlichen Diskussion zur Finanzierung eines BGE schlagen wir bis zur Einführung eines BGE ein direkt durchgerechnetes Grundeinkommen als Brückentechnologie vor, das im Rahmen der Einkommensteuerberechnung berücksichtigt und ggf. ausgezahlt wird oder die Steuerlast reduziert. Dabei unterstützen wir einen Vorschlag von Prof. Oliver Günther, Wirtschaftsinformatiker und Präsident der Potsdamer Universität, mit dem Ziel, dieses Grundeinkommen zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

Die Piraten Berlin unterstützen deswegen die folgende Position betreffs einer möglichen konkreten Ausgestaltung eines Grundeinkommens, als eine Brückentechnologie, bis ein BGE wie es in unserem Parteiprogramm gefordert wird, durchgesetzt ist. Die Piraten Berlin unterstützen somit die folgende Position:

Jeder erwachsene Steuerbürger erhält 600,- €/ Monat . Kinder unter 18 Jahren erhalten 200,- € / Monat zuzüglich zum Kindergeld. Alle Einkünfte sind gleichermaßen einkommensteuerpflichtig. Die Berücksichtigung des Grundeinkommens erfolgt über die Einkommensteuererklärung.

Das angerechnete Grundeinkommen wird bei Besserverdienenden somit gar nicht ausbezahlt, sondern verringert die Einkommensteuerlast.

Wer bedürftig ist und unter dem Einkommensteuerfreibetrag liegt, bekommt den Betrag ausbezahlt.

Durch dieses Verfahren müssen Bedürftige in Zukunft den Regelsatz nach § 20 Absatz 1 SGB II oder Mehrbedarf (Aufstockung) nicht mehr beantragen.

Sämtliche weiteren möglichen Leistungen bleiben unberührt und sollen sich wie bisher berechnen, wobei der oben genannte ausgezahlte Betrag nicht zur Anrechnung kommt. Die Struktur aller Sozialleistungen des Staates, die nicht Bestandteil des Regelsatzes der Grundsicherung sind, bleibt bestehen.

Die gesamte Beantragung und Verwaltung der Grundsicherungsanträge fällt weg.

Insbesondere fallen Sanktionsmöglichkeiten weg, die den Regelsatz reduzieren, und es fallen Rückzahlungsansprüche beim “Dazuverdienen” weg.

Antragsbegründung

Faktisch umfasst der Vorschlag folgende Punkte: - der Regelsatz der Grundsicherung steigt auf 600 Euro und wird jedem gutgeschrieben, die/der in Dtl. steuerpflichtig ist. Er nimmt die Form eines Grundeinkommens an. - Dieses Grundeinkommen muss nicht mehr beantragt werden, auch Aufstockung muss nicht mehr beantragt werden, sondern es wird mit der Einkommensteuererklärung automatisch gutgeschrieben. - sämtliche weiteren Sozialleistungen bleiben davon unberührt

Beispiel eines “Besserverdienenden” Summe der Einkünfte 100.000,- €.

Durchschnittlicher Steuersatz 33,378%. + Grundeinkommen 7.200,- €

Summe der Einkünfte 107.200,- €. EK- Durchschnittl. Steuersatz 33,957%.

38.404,00 Verrechnung Grundeinkommen-Anteil 7.200,-

Zahlung an Finanzamt 31.204,11

Die Person erhält somit kein Grundeinkommen, sondern es reduziert nur die zu zahlende EK-Steuer

Beispiel eines Geringverdienenden

Summe der Einkünfte: 6000,- € Steuersatz: 0 + Grundeinkommen 7200,- €

Summe der Einkünfte 13.200,- €. EK- Durchschnittl. Steuersatz 5,788%. 764,-

Verrechnung Grundeinkommen-Anteil - 6.436,-

Auszahlung vom Finanzamt 6.436,-

Die Person erhält somit 6436,- Euro Grundeinkommen zuzüglich zu den 6000 Euro eigener Einnahmen

Die Steuererklärung muss von allen Menschen von Beginn an gemacht werden, da sich daran das Grundeinkommen bemisst. Auch bei Kindern.

Nach Berechnungen von Michael Ebner belaufen sich die Gesamtkosten für dieses Modell eines Grundeinkommen auf 511 Mrd. € /Jahr, wenngleich Michael Ebner den Antrag ambivalent bewertet. Prof. Oliver Günther schätzte die Kosten auf 530 Mrd. Euro / Jahr.

Michael Ebner: “… 13.897.900 Kinder und Jugendliche mal 12 * 200,- sind 33.354.960.000, 66.402.100 Erwachsene mal 12 * 600,- sind 478.095.120.000, in Summe 511.450.080.000”

Das Grundeinkommen wird dabei direkt über die Umverteilung der Einkommensteuer finanziert. Da bei diesem nur ausbezahlt wird, was unter dem Einkommensteuerfreibetrag liegt, wird der Betrag, den der Staat an Grundeinkommen auszahlen muss, etwa dem entsprechen, was derzeit an Regelsätzen im Rahmen der Grundsicherung an Transferleistungsempfänger ausbezahlt wird.

Das Grundeinkommen kostet also nichts in dieser Form, es reduziert lediglich die EK-Steuer Einnahmen des Bundes. Die Finanzierung kann also direkt damit beantwortet werden, dass keinerlei direkte Kosten verursacht werden.

Da der Verwaltungsaufwand, der derzeit beim Grundeinkommen notwendig ist, bei diesem Modell wegfällt, sind weitere Einsparungen zu erwarten, die sich dann in der Testphase dieses Modells zeigen können.

Einzelheiten zum Grundeinkommen:

Wohngeld/Wohngeldanspruch: bleibt wie bei jetziger Regelung zu Hartz IV. Kranken- und Pflegeversicherung: bleibt wie bei jetziger Regelung. Arbeitslosenversicherung: wie bei jetziger Regelung.Rentenversicherung: wie bei jetziger Regelung (kein Beitrag für Arbeitssuchende, aber Zeit der Arbeitslosigkeit zählt als Wartezeit)

Bei diesem Modell können alle ein Grundeinkommen bekommen, die ihren Wohnort in Deutschland haben und dementsprechend hier steuerpflichtig sind. Es wird frühzeitig ein Anreiz geschaffen, seine Steuererklärung abzugeben und sich in Dtl. anzumelden und hier seine Steuerpflicht zu erklären.

Im Liquid hat der Antrag eine 2/3 Mehrheit erreicht: https://lqfb.piratenpartei.berlin/initiative/show/245.html

Erläuterungen und Fragen