Die Forderung nach verpflichtenden Mandatsträgerabgaben gibt es seitdem die Piraten erstmals Mandate in Parlamenten errungen haben.
Wohl alle anderen parlamentarischen Parteien haben verpflichtende Mandatsträgerabgaben, für die Finanzen einer Partei kann dies neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden auch eine feste finanzielle Sicherung darstellen und ist daher verlockend. Dennoch bin ich persönlich der Meinung, dass diese Abgaben auf allen Ebenen nicht verpflichtend sein dürfen. Es ist ja nicht so, dass Mandatsträger die von der Partei aufgestellt wurden damit automatisch weisungsgebunden wären. Es gibt das freie Mandat und die Mandatsträger vertreten in den Parlamenten die gesamte Bevölkerung und nicht die Piratenpartei, es gibt einen Unterschied zwischen Fraktionen und Partei. Dies wird oft übersehen, dennoch muss ein Mandatsträger sich natürlich immer bewusst sein, dass er in seinen parlamentarischen Entscheidungen die Grundsätze der Partei für die er das Mandat errungen vertreten sollte.
Auch ist eine verpflichtende Abgabe zu einem Prozentsatz der Mandatseinnahmen nicht fair. Es kommt immer auf den Einzelfall an, die Einnahmen sind die eine Seite der Medaille, wichtig ist auch, wie die Ausgabenseite individuell aussieht, ob Angehörige unterhalten werden müssen pp. Wäre ich beispielsweise ins Abgeordentenhaus eingezogen, so wäre mein seit über 20 Jahren gestundetes Bafög zu zahlen gewesen mit nicht unerheblichen Ratenzahlungen im Quartal.
Insofern vertrete ich die Auffassung, dass es keine Verpflichtung geben darf, aber eine freiwillige Zahlung an die Piratenpartei zu erwarten ist, zumal die Offenlegung von Nebeneinkünften der Mandatsträger wunderbar korrelieren kann mit der Offenlegung von Verpflichtungen und seien diese freiwillig wie z. B. eine Mandatsträgerabgabe an die Piratenpartei.