Soll die Piratenpartei Mandatsträgerabgaben einfordern, um sich zukünftig zu finanzieren?

Diskussion über Frage 3 des auf dem BPT 17.2. beschlossenen sonstigen Antrages SO 007: https://lqfb.piratenpartei.berlin/issue/show/52.html

Frage 3:

Soll die Piratenpartei Mandatsträgerabgaben einfordern, um sich zukünftig zu finanzieren?

Antwortmöglichkeiten:

Ja
Nein

Für Mandatsträger in einem Landtag oder im Bundestag hätte ich nichts dagegen, Bei Kreis- Stadt- oder Gemeinderäten, die auch als Mandatsträger gelten, sehe ich das aber nicht ein. Da esnur Ja oder Nein gibt…

lieber sigiberlin,

vielen Dank, auch ich befinde, dass die Antwort auf diese Fragestellung nicht ja oder nein sein kann, sondern eine Differenzierung hier hilfreich wäre.

Vielleicht magst Du eine weitere konkurriende Initative im LQFB zu diesem Thema einstellen?

der Beschluß gibt uns abernur Ja oder nein vor…

Die Forderung nach verpflichtenden Mandatsträgerabgaben gibt es seitdem die Piraten erstmals Mandate in Parlamenten errungen haben.

Wohl alle anderen parlamentarischen Parteien haben verpflichtende Mandatsträgerabgaben, für die Finanzen einer Partei kann dies neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden auch eine feste finanzielle Sicherung darstellen und ist daher verlockend. Dennoch bin ich persönlich der Meinung, dass diese Abgaben auf allen Ebenen nicht verpflichtend sein dürfen. Es ist ja nicht so, dass Mandatsträger die von der Partei aufgestellt wurden damit automatisch weisungsgebunden wären. Es gibt das freie Mandat und die Mandatsträger vertreten in den Parlamenten die gesamte Bevölkerung und nicht die Piratenpartei, es gibt einen Unterschied zwischen Fraktionen und Partei. Dies wird oft übersehen, dennoch muss ein Mandatsträger sich natürlich immer bewusst sein, dass er in seinen parlamentarischen Entscheidungen die Grundsätze der Partei für die er das Mandat errungen vertreten sollte.

Auch ist eine verpflichtende Abgabe zu einem Prozentsatz der Mandatseinnahmen nicht fair. Es kommt immer auf den Einzelfall an, die Einnahmen sind die eine Seite der Medaille, wichtig ist auch, wie die Ausgabenseite individuell aussieht, ob Angehörige unterhalten werden müssen pp. Wäre ich beispielsweise ins Abgeordentenhaus eingezogen, so wäre mein seit über 20 Jahren gestundetes Bafög zu zahlen gewesen mit nicht unerheblichen Ratenzahlungen im Quartal.

Insofern vertrete ich die Auffassung, dass es keine Verpflichtung geben darf, aber eine freiwillige Zahlung an die Piratenpartei zu erwarten ist, zumal die Offenlegung von Nebeneinkünften der Mandatsträger wunderbar korrelieren kann mit der Offenlegung von Verpflichtungen und seien diese freiwillig wie z. B. eine Mandatsträgerabgabe an die Piratenpartei.

1 Like

das stimmt, daher wäre es ja sinnvoll eine weitere konkurrierende Initiative in das Thema einzustellen, Liquid feedback gibt uns ja die Möglichkeit Beschlüsse zu verbessern :slight_smile: und darüber hinaus zu dokumentieren wie diese zustande kamen. Der Bundesparteitagsbeschluss regt zur Diskussion an, um Grundsatzfragen ein für allemal zu klären. Klärung funktioniert nur durch ein “in die Tiefe gehen” und nicht durch Ja- oder Nein- Kreuzchen

so in etwa? :-):blush:

1 Like

wunderbar: ich gebe es mal wider für diejenigen, die nicht so schnell auf LQFB umschalten können:

Frage 3:

Soll die Piratenpartei Mandatsträgerabgaben einfordern, um sich zukünftig zu finanzieren?

Antwortmöglichkeit: für Mandatsträger in Kreis-, Stadt- oder Gemeinderäten oder ähnlichen, die ehrenamtlich arbeiten und nur eine geringe Entschädigung erhalten: Nein.

für Mitglieder der Landtage. des Bundestages oder des EU-Parlamentes: Ja.

Begründung: die Entschädigungen, die auf den unteren Ebenen gezahlt werden, sind bezogen auf die eingesetzte Zeit sehr gering. Den ehrenamtlichen dann noch einen mehr oder weniger großen Teil davon “abzunehmen”, dürfte die Bereitschaft zur Bewerbung um ein Mandat erheblich schmälern.