https://lqfb.piratenpartei.berlin/issue/show/50.html
Diskussion über die Initiativen Meinungsbilder i108 und i109 (Frage 1)
Frage 1:
Sollen die Vorstände der Piratenpartei künftig verwaltende oder politische Vorstände sein?
Antwortmöglichkeiten
verwaltend
politisch
Der Antrag So 007 des BPT17.2 im Wortlaut:
“Grundsatzfragen ein für alle Mal klären”
Der Bundesparteitag beauftragt die jeweils untersten Gliederungen folgende Fragen mit ihren Mitgliedern zu diskutieren und anhand der angegebenen Antwortmöglichkeiten zu einem Ergebnis zu kommen:
Frage 1:
Sollen die Vorstände der Piratenpartei künftig verwaltende oder politische Vorstände sein?
Antwortmöglichkeiten
verwaltend
politisch
Frage 2:
Benötigt die Piratenpartei ein Delegiertensystem?
Antwortmöglichkeiten:
Ja
Nein
Frage 3:
Soll die Piratenpartei Mandatsträgerabgaben einfordern, um sich zukünftig zu finanzieren?
Antwortmöglichkeiten:
Ja
Nein
Frage 4:
Sollen Themenbeauftragte bzw. AGs unter Auflagen Budgetverantwortung erhalten?
Antwortmöglichkeiten:
Ja
Nein
Frage 5:
Sind Spontankandidaturen sinnvoll oder benötigt die Piratenpartei ein System um diese zu vermeiden?
Antwortmöglichkeiten:
Spontankandidaturen sind sinnvoll
Spontankandidaturen vermeiden
Frage 6:
Soll Antragsarbeit für politische Anträge an den BPT besser strukturiert werden um eine höhere Antrags-Qualität zu gewährleisten?
Antwortmöglichkeiten:
Ja
Nein
Die Art und Weise der Durchführung der Diskussion obliegt den jeweiligen Gliederungen, ist aber an folgende Auflagen gebunden:
Alle Mitglieder der Gliederung müssen an der Diskussion teilnehmen können. Sie sind hierfür über Zeitpunkt und Ort der Diskussion zu informieren. Für die Einladung gelten die satzungsgemäßen Bestimmungen der jeweiligen Gliederung für Mitgliederversammlungen, Hauptversammlungen, Parteitagen oder analogen Gremien.
Für Auslandspiraten wird durch den Bundesverband eine Umfrage durchgeführt sowie eine geeignete Möglichkeit zur Diskussion angeboten.
Zeit und Ort sowie Teilnehmerzahl und Abstimmungsergebnisse (Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen) sind zu protokollieren und bis 30.04.2018 an den Bundesvorstand zu übermitteln.
Der Bundesverband wird beauftragt die innerparteiliche Debatte im Detail zu organisieren, zu beaufsichtigen, zu unterstützen und die Abstimmungsergebnisse nach Stimmen zu summieren. Die Ergebnisse sind allen Mitgliedern per E-Mail mitzuteilen und darüber hinaus an geeigneter Stelle zu veröffentlichen.
Gliederungen, die bis zur genannten Frist keine Ergebnisse übermittelt haben, sollen von ihrer übergeordneten Gliederung auf mögliche Handlungsunfähigkeit bzw. Maßnahmen nach § 6 (6) Bundessatzung geprüft werden. Hat auch die übergeordneten Gliederung keine Ergebnisse übermittelt so prüft die Gliederung darüber und so weiter bis zum Bundesverband.
Für Fragestellungen mit eindeutigen Abstimmungsergebnissen (ab 2/3 Mehrheit aufsummierter Stimmen) sind Bundesvorstand und Landesvorstände gehalten entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten oder Anträge auszuarbeiten und bei BPT bzw. LPT zur Abstimmung zu bringen.
Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion