Sollen Themenbeauftragte bzw. AGs unter Auflagen Budgetverantwortung erhalten?

Hier findet die Diskussion zu Frage 4 des auf dem BPT 17.2 beschlossenen sonstigen Antrages SO 007 statt: https://lqfb.piratenpartei.berlin/issue/show/53.html

Frage 4:

Sollen Themenbeauftragte bzw. AGs unter Auflagen Budgetverantwortung erhalten?

Antwortmöglichkeiten:

Ja
Nein

Ahoi,

um diese Frage besser einschätzen zu können, habe ich einige grundsätzliche Fragen zum Innenleben der Partei und den allgemeinen Gepflogenheiten.

Thema Beauftragungen:

  1. Beauftragt der Vorstand zu vornehmlich konkreten Dienstleistungen oder/als auch zu inhaltlichen Fragestellungen?
    a) Wir diese Beauftragung vom Vorstand oder einzelnen Vorstandmitgliedern initiiert, ausgeschrieben und erlischt diese nach Ausführung der Arbeit?
    b) Erhält der-/diejenige dafür eine Aufwandsentschädigung?

Thema Arbeitsgemeinschaften:
2) Ist jedes Mitglied/oder auch Nicht-Mitglied berechtigt, eine AG zum Thema-XYZ zu gründen - vorausgesetzt es findet Interesse und weitere Mitstreiter?
a) Welche formalen Kriterien müssen erfüllt sein? Würde die Bekanntgabe des Themas, Schwerpunkt, Zielsetzung und Zweck auf einer der Mailinglisten - hier die Berliner - ausreichen oder muss diese beim Vorstand angemeldet werden?
b) Inwiefern werden möglicherweise anfallende Ausgaben von er Partei übernommen - per Antrag beim Vorstand? Was heisst hier “unter Auflagen Budgetverantwortung”?
c) Kommt es vor, dass sich AGs selbsttätig auch um Spenden oder Sponsorengelder bemühen?

Wie wurde das bisher gehandhabt im Bund bzw. in Berlin gehandhabt?
Gibt es hierüber eine Art Geschäftsordnung?

Gruss ingeBS

Was ist den Budgetverantwortung?

Hallo @ingeBS, vielen Dank für Deine Fragen und entschuldige bitte, dass ich erst jetzt dazu komme sie zu beantworten.

1 a) Zum Thema Beauftragungen verfährt der Landesverband Berlin folgendermaßen:
Für konkrete Aufgaben schreibt der Vorstand aus oder verlängert bestehende Beauftragungen ohne erneute Ausschreibung, falls die Beauftragten gerne weitermachen möchten.
Für den ersten Fall hier unsere aktuelle Ausschreibung für eine Antragskommision bei der LMVB 17.2:

https://wiki.piratenpartei.de/BE:Beauftragungen#Aktuelle_Ausschreibungen_-_Antragskommission_f.C3.BCr_die_LMVB_2017.2

Im Bereich Mitgliederverwaltung wurden die Beauftragungen zum Beispiel ohne erneute Ausschreibung verlängert.

Entweder endet die Beauftragung mit Ende der Veranstaltung für die sie benötigt wird oder durch Zeitablauf und muss ggf verlängert oder erneut ausgeschrieben werden.

Die Piraten die inhaltlich besonders an einem bestimmten Thema arbeiten möchten, können sich jederzeit für eine Beauftragung zum Thema bewerben. Der Vorstand beauftragt die Personen dann ohne auszuschreiben, so z. B. die Themenbeauftragung “Fairer Handel”. Auch diese thematischen Beauftragungen enden durch Zeitablauf

1 b) Alle Beauftragten arbeiten - wie auch der Vorstand selbst - ehrenamtlich und niemand bekommt eine Aufwandsentschädigung.

Alle Beauftragten, ob nun organisatorisch verwaltend oder thematisch/inhaltlich arbeitend, können beim Vorstand für Aufwendungen, wie z. B. Infostände, Material oder auch Schreibmaterialien, Porto etc. die Erstattung der Kosten durch die Piratenpartei beantragen. Ein Beschluss über die Erstattung der Kosten muss dabei immer vor Anfall der Kosten erwirkt werden. Plant also ein Themenbeauftragter oder auch ein Squad eine Veranstaltung und benötigt dazu Geld, kann dafür ein Budget beantragt werden, bis zu dessen Höhe dann nach Abschluss der Veranstaltung durch nachgewiesene Belege bei der Schatzmeisterei abgerechnet werden kann.

2 a) Arbeitsgemeinschaften arbeiten inhaltlich auf Bundesebene zusammen.

In Berlin gibt es die Squads die selbstbestimmt inhaltlich arbeiten und sinnvollerweise Unterstützung beim Vorstand erhalten, wenn diese abgefordert wird (Beschlussantrag s.o.)

Auch die Arbeitsgemeinschaften sind frei und selbstbestimmt in ihrer Gründung und Auswahl der Thematik, siehe hier:

https://wiki.piratenpartei.de/Arbeitsgemeinschaft

Nun ist es meines Erachtens sinnvoll, das sowohl Arbeitsgemeinschaften als auch Squads oder Themenbeauftragte weiterhin keine Budgetverantwortung in dem Sinne erhalten, dass sie pro Halbjahr, oder pro Jahr eine bestimmte Summe ausgeben können, die nicht vorher beantragt wurde.

Die bisherige Praxis hat sich bewährt, nämlich konkrete Vorhaben zu veranstalten und dafür jeweils konkret im Voraus ein Budget zu beantragen, das belegt ist, z. B. Infostand…voraussichtliche Kosten für Material, Standmiete, Transport etc., hier ist eine Genehmigung ganz unproblematisch und kann dann sauber abgerechnet werden.

Ich sehe auch die Gefahr, wenn z. B. eine AG ein eigenes Budget haben möchte, weil viele Veranstaltungen über ein Jahr von dieser AG organisiert werden, dass unter Berufung auf die Gleichbehandlung andere AGs ähnliche Ansprüche an die Vorstände stellen, wo fängt es an und wo hört es auf? Außerdem erinnere ich an so manche Bundes AGs die z.B. in eigener Regie Flyer etc. druckten die nicht konform waren mit dem Parteiprogramm…wenn nun gar nichts mehr vom Vorstand geprüft wird und jede AG selber Gelder in die Hand nähme, wäre dies nicht sinnvoll, denn verantwortlich gemacht werden kann immer nur der Vorstand.

hallo @violet_Raptor

eigene Budgetverantwortung meint, dass AGs im Voraus Budgets genehmigt werden, sodass sie z.B. pro Halbjahr, oder pro Jahr eine bestimmte Summe ausgeben können., z. B. 500 oder auch 5000 Euro pro Jahr…je nachdem ist so einiges vorstellbar. Es soll also nicht mehr für jede geplante Ausgabe ein Beschlussantrag an den Vorstand erforderlich sein, die AGs bekämen eigene Geldmittel in die Hand.

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Ahoi Therese,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Die Frage, wie wir diese Abläufe transparent gestalten, werden wir immer von neuem hinterfragen müssen.
Deine im letzten Absatz geäußerte Befürchtung kann ich sehr gut nachvollziehen.

Die Diskussion um den Antrag SO007 veranlasst grundsätzlich zur Frage, wie sich die gegenseitige Verantwortung zwischen den AGs und den Mitgliedern stärker fördern ließe.

Da im Bund das Mitglieder-Abstimmungstool fehlt, besteht zwangsläufig eine starke Fixiertheit auf den Vorstand. Jede Frage, jeder Wunsch, jedes Anliegen richtet sich an den Vorstand. Diese Struktur muss jeden Vorstand überfordern - zeitlich, arbeitsmäßig und zugleich all jene frustrieren, die politisches Engagement ernst nehmen. Strukturelle Mängel wirken sich demotivierend auf die Mitglieder aus. Es bleibt zu hoffen, dass dies im Bund jetzt ernsthaft angegangen wird und - wenn schon kein LQFB - ein adäquates Abstimmungstool (möglicherweise vMB) so schnell wie möglich installiert wird.

Thematische Zielsetzung und praktische Schlussfolgerungen einer AG, eines Squads, einer inhaltlichen Beauftragung sollten auch regelmäßig durch die Mitglieder votiert werden. Auf diese Weise werden die Mitglieder nicht nur informiert, sondern wünschenswert auch stärker motiviert “mitzumachen”, die Aktiven legitimiert und der Vorstand insgesamt entlastet.

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