Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen gewährleisten

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Programmpunkt im Grundsatzprogramm der PIRATEN Berlin im Kapitel 02 einzufügen:

Die PIRATENPARTEI Deutschland Berlin fordert uneingeschränkte Arbeitserlaubnis, einschließlich der selbstständigen Tätigkeit, für Asylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes, Flüchtlinge mit Aufenthalt aus humanitären Gründen, Geduldete Flüchtlinge, Kontingentflüchtlinge.
Menschen, die diesen Gruppen zugeordnet werden, sollen das gleiche Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt haben wie deutsche Bürgerinnen und Bürger auch.

Antragsbegründung:

Asylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes und Kontingentflüchtlinge dürfen zuzeit grundsätzlich uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten und auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Flüchtlinge mit Aufenthalt aus humanitären Gründen und Geduldete Flüchtlinge haben zuzeit bestimmte Zugangsbedingungen zum Arbeitsmarkt.

Wir fordern, dass oben genannte Kategorien von anerkannten Geflüchteten und Asylberechtigten das gleiche Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt wie deutsche Bürgerinnen und Bürger haben sollen.

In Deutschland lebende Asylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes, Flüchtlinge mit Aufenthalt aus humanitären Gründen, Geduldete Flüchtlinge, Kontingentflüchtlinge, unabhängig vom Lebensalter sollen in ihren Rechten nicht schlechter als deutsche Bürgerinnen und Bürger gestellt werden.

Wir wollen jeder Art von Diskriminierung in Deutschland entgegenwirken.

Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge sind in dem Antrag erwähnt, um die Gleichstellung von in Deutschland lebenden Asylberechtigten im Sinne des Grundgesetzes, Flüchtlingen mit Aufenthalt aus humanitären Gründen, Geduldete Flüchtlingen, Kontingentflüchtlingen, unabhängig vom Lebensalter zu verdeutlichen.